Interne und externe Meldesetellen
Interne und externe Meldestellen
Der Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG-E) sieht zwei Arten von Meldestellen vor.
Das sind zum einen externe Meldestellen auf Bundes- und auf Länderebene und zum anderen interne Meldestellen innerhalb der Organisationsstruktur sowohl von staatlichen als auch von privaten Unternehmen und Organisationen.

Externe Meldestellen sind dabei unter anderem auf Bundesebene die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und das Bundeskartellamt.
Auch auf Länderebene ist die Einrichtung von Meldestellen, die die jeweilige Landesverwaltung sowie die einzelnen Kommunalverwaltungen betreffen vorgesehen.
Dem gegenüber stehen die internen Meldestellen. Diese sind von Unternehmen und Organisationen innerhalb ihrer Organisationsstruktur einzubinden und prozesstechnisch zu integrieren. Es handelt sich dabei um anonyme Meldekanäle, die die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen haben, um auf Missstände und mögliche Verstöße hinweisen zu können.
Die Einrichtung und Pflege solcher Meldekanäle liegt sehr stark im Unternehmensinteresse, da damit Ansehen und Reputation des Unternehmens die bei etwaigen externen Meldungen Schaden nehmen könnten, gewahrt werden können.
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