Hinweisgebersystem - Was ist das?
Hinweisgebersystem - Was ist das?
Zum Begriff Hinweisgebersystem gibt es inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen. Die allgemeine Definition des Begriffes beschreibt C.F. Müller wie folgt: „Der Ausdruck Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zum Gewinnen von Informationen, das Ermittler in Unternehmen und Verwaltungen einsetzen, um ihren Mitarbeitern und auch Personen des Umfeldes einen vertraulichen Kommunikationskanal zu eröffnen. Dieser kann von ihnen – das betrifft auch Whistleblower – zum Melden möglicher Straftaten und Ethikverstöße genutzt werden.“ (vgl. Schemmel/Ruhmanseder/Witzigmann: Hinweisgebersysteme, C.F. Müller, Heidelberg 2012)

Demnach können über ein Hinweisgebersystem Whistleblower bzw. Hinweisgeber, beispielsweise Beschäftigte in einem Unternehmen bzw. einer Organisation, Lieferanten oder Bürger einer Stadt oder Gemeinde, anonym Hinweise über beobachtete Missstände oder Regelverstöße melden, ohne Angst haben zu müssen vor negativen Konsequenzen. Hinweisgeber werden dementsprechend vor Kündigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Einschüchterung oder Strafversetzung geschützt.
Hinweisgebersysteme können unterschiedliche Meldekanäle enthalten. Dazu zählen Briefkästen, sprachbasierte Systeme wie beispielsweise Telefonhotlines, interne oder externe Ombudspersonen oder digitale Systemlösungen zur sicheren, anonymen Kommunikation von Missständen. Auch komplexe Systeme, die mehrere dieser Meldekanäle kombinieren, sind möglich.
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